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Corona
Testzentrum
Brühl

Unser Ziel ist es, durch Testen Infektionsketten zu durchbrechen und damit möglichst schnell zum normalen Leben zurückzukehren.

COVID Testset
kostenloser Covid Test

Kostenlose Testmöglichkeit auf alle Bürger/innen* ausgeweitet

*Jeder Bürger, der einen Wohnsitz in der BRD hat, kann sich mindestens einmal pro Woche kostenlos testen lassen.

Im Corona Testzentrum Brühl testen wir ausschließlich symptomfreie Menschen. So können wir infizierte Patienten isolieren und die Ansteckung anderer vermeiden. Dabei ist das oberste Ziel, dass unsere Kinder wieder zur Schule gehen können.

Lachen, lernen, spielen, toben – all das wollen wir durch Testung von möglichst vielen Lehrkräften und Erzieher(innen) schnell und anhaltend wieder ermöglichen.

Außerdem können wir so auch die Quarantänezeit von sog. „Cluster-Schülern“ (solche Schüler(innen), die nur schulischen Kontakt zu einem positiv getesten Klassenkamerad hatten) verkürzen und damit die Lebensqualität der Kinder verbessern.

Lehrer(innen), Erzieher(innen), Tagesmütter (und -väter) können sich per Berechtigungsschein zweimal wöchentlich bei uns testen lassen. Durch eine straffe Organisation kommt es praktisch nicht zu Wartezeiten, Sie kommen nur zur Testung und erhalten Ihr Testergebnis nach ca. 15 Min. per Mail.

Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche Anspruch auf eine kostenlose Testung. Mehr dazu finden Sie hier.

So können Sie sich sicher fühlen, wenn Sie Familie oder Freunde besuchen, Kontakt zu Enkelkindern, Kranken oder Risikopatienten wird wieder möglich.

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Neue Testverordnung des Bundes in Kraft –
Start frei für die „Bürgertestung“

Wir testen seit der geänderten Corona-Test-Verodnung vom 8. März jetzt jeden Bürger, der einen Wohnsitz in der BRD hat mindestens einmal pro Woche kostenlos.

Was bedeutet das genau?
Eine Testung mehrmals pro Woche ist möglich, wenn ein entsprechender Nachweis für Arzttermine, Zugangsmöglichkeit für Veranstaltungen, Eintritt als Besucher ins Altersheim, als Eintrittsmöglichkeit bei Friseuren, Kosmetikern, Tattoostudios, Massagepraxen usw. benötigt wird. Die Apotheke, in unserem Fall das Testzentrum hat hier KEINE Prüfpflicht, d. h. de facto kann jeder Bürger sich so oft testen lassen wie nötig.

Beauftragung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst: Die Apotheken in Baden-Württemberg sind von Seiten des Ministeriums für Soziales und Integration per
Allgemeinverfügung vom 5. März 2021 mit der Durchführung dieser Tests beauftragt. Die Beauftragung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) als Voraussetzung für die Durchführung und Abrechnung der Leistung nach TestV liegt somit für alle Apotheken in Baden-Württemberg vor. Eine individuelle Beauftragung durch das Gesundheitsamt ist damit nicht mehr erforderlich!

Durchführung: Die Apotheke hat keine Prüfpflichten! Insbesondere kann und muss die Apotheke nicht prüfen, ob bereits anderweitig und ggf. wie oft eine Testung der Person bereits durchgeführt wurde. § 5 Abs. 1 Satz 2 regelt, dass die Testung im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden kann.

Bekanntlich besteht eine Meldepflicht positiver Testergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt.

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